NUR IM WEB - Die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat zum Ende ihrer 33. Generalversammlung vom 2.-21. Oktober in Paris mit überwältigender Mehrheit eine Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt verabschiedet. 148 Staaten stimmten dafür, nur zwei dagegen (USA, Israel) und vier (Australien, Nikaragua, Honduras und Liberia) enthielten sich. Ein W&E-Update.
Bei der Konvention handelt sich um ein internationales Normendokument, das drei Monate, nachdem es von 30 Staaten ratifiziert wurde, in Kraft treten kann. Die Konvention wurde vor allem von der Europäischen Union und Kanada lanciert, während die US-Regierung sie erbittert bekämpft hat. Die Konvention (>>> Wortlaut) mindert ein wenig den Liberalisierungsdruck, der von der Welthandelsorganisation (WTO) auch für den Handel mit kulturellen Dienstleistungen ausgeht (GATS-Abkommen). Wenngleich der Text nicht die Rechte und Pflichten, die die teilnehmenden Staaten unter anderen internationalen Verträgen eingegangen sind, modifiziert, hält er die Regierungen doch dazu an, seine Bestimmungen bei internationalen Verhandlungen in Rechnung zu stellen. Die Konvention sichert den Mitgliedsstaaten in Zeiten der Globalisierung das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik zu, die kulturelle Leistungen und Ausdrucksformen im eigenen Land unter besonderen Schutz stellt und ihre Förderung ermöglicht.
(Veröffentlicht: 23.10.2005)
Weitere Information: * Brief analysis of the Convention >>> hier. * Christine M. Merkel über die Vorgeschichte >>> W&E 01/2005. * Barbara Unmüßig im taz-Kommentar >>> hier.
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