NUR IM WEB - Kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember 2005, hat der Vorstand des Internationalen Währungsfonds (IWF) beschlossen, 19 armen Ländern einen vollständigen Erlaß ihrer Schulden beim Fonds zu gewähren. Damit hat der Fonds seinen Beitrag geleistet, um die Zusage der G8 bei ihrem Gipfel in Gleneagles (Schottland) einzulösen. Von Jürgen Kaiser.
In den zwei Wochen vor den Vorstandsberatungen hatte ein internes Papier des IWF-Stabs für Aufregung gesorgt. Darin war vorgeschlagen worden, insgesamt sechs der 18 Länder, die den "Completion Point" der multilateralen Entschuldungsinitiative (HIPC II) bereits erreicht hatten, von dem Erlaß auszunehmen. Der Grund dafür war, daß diese Länder mit der Umsetzung einzelner Teile ihres laufenden IWF-Programms im Verzug seien.
Diese Begründung widersprach jedoch der Zusicherung des G8-Gipfels und den Beschlüssen der IWF/Weltbank-Gouverneure vom September letzten Jahres, wonach die Umsetzung des in Gleneagles beschlossenen Erlasses (>>> W&E-SD 7/2005) an keine neuen Bedingungen geknüpft werden sollte - außer der, daß die zu entlastenden Länder keine Zahlungsrückstände bei IWF oder Weltbank haben dürfen. Dies war und ist in keinem der Länder der Fall.
* Vollständiger IWF-Erlaß für 19 Länder Nach starken internationalen Protesten - u.a. einer Telefon- und E-Mail-Aktion von Jubilee USA - haben die Exekutivdirektoren des IWF nun beschlossen, daß alle 18 Post-Completion-Point-Länder mit Ausnahme Mauretaniens den vollständigen Erlaß erhalten sollen. Dazu kommen Tadschikistan und Kambodscha, obwohl diese beiden Länder von der HIPC-Initiative bislang ausgeschlossen waren. Der Grund für Mauretaniens Ausschluß ist der starke Verdacht, daß das Land die Entlastung unter der HIPC II-Initiative aufgrund wissentlich falscher Angaben erhalten hat.
Der Beschluß des IWF-Direktoriums hat in den Medien eine beträchtliche Resonanz gefunden und den Eindruck erweckt, als sei damit nun zum Ende des Jahres nochmals eine besondere Vergünstigung für die betroffenen Länder beschlossen worden. Davon kann jedoch keine Rede sein. Beschlossen wurde nun nicht mehr und nicht weniger als die Umsetzung des Erlasses der Schulden bei wenigen multilateralen Gläubigern für einen kleinen Kreis von Ländern. Allerdings ist dem IWF zugute zuhalten, daß er (a) alle Schulden einbezieht, die die betroffenen Länder vor dem 1. Januar 2005 eingegangen sind, und daß er (b) sich seinen Erlaß nicht, wie die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Weltbank von den zu entschuldenden Ländern bezahlen läßt, indem er ihnen den entgangenen Schuldendienst von den zugesagten neuen Mitteln abzieht.
* Weltbank und AfDB suchen noch nach Ausflüchten Bei den beiden Entwicklungsbanken wird noch darüber diskutiert, das "Cut-off-Date" für die Einbeziehung von Schulden auf den 1.Januar 2003 vorzuverlegen. Damit würde die Entlastung in einigen Fällen deutlich reduziert. Dies läge ganz auf der Linie jener trickreichen Konstruktion, mit der die beiden Banken sich ihren Erlaß von den betroffenen Ländern bezahlen lassen.
***
Die Vertreter von Entschuldungskampagnen haben den Beschluß des IWF begrüßt. Das 50 Years Is Enough-Netzwerk in den USA sprach von einem "Hoffnungsschimmer für Millionen verarmter Menschen". Gleichwohl sei der Erlaß erst ein Anfang, erklärte Jubilee U.S.. Der nächste Schritt des IWF müsse darin bestehen, weiteren 60 Ländern die Schulden zu erlassen, die dringend mehr finanziellen Spielraum zur Bekämpfung der Armut brauchen. sagte Max Lawson von Oxfam International.
Jürgen Kaiser ist Koordinator der deutschen Kampagne erlassjahr.de.
|