Der Fachinformationsdienst für Globalisierung, Nord-Süd-Politik und internationale Ökologie
en

Was suchen Sie?

Europäische EZ: Neuer Vertrag - neue Politik?

Artikel-Nr.: DE20100315-Art.10-2010

Europäische EZ: Neuer Vertrag - neue Politik?

Vor drei Monaten, im Dezember 2009, trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Was ändert sich damit für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe der Europäischen Union? Mirjam van Reisen identifiziert die relevanten Punkte in dem neuen Rechtsrahmen und fragt, was diese für die politische Praxis bedeuten. Ihre Schlussfolgerung: Trotz gewisser Fortschritte bleiben viele Probleme ungelöst.

Schon im Dezember 2002 begann eine neue Runde von Verhandlungen über den EU-Vertrag. Grund dafür war die für 2004 vorgesehene Erweiterung der Union um zehn neue Mitgliedsländer. Doch die vom Europäischen Konvent unter Vorsitz von Giscard d’Estaing ausgehandelte Verfassung wurde 2004 in zwei eigentlich proeuropäischen Ländern – in Frankreich und den Niederlanden – von den Wählern blockiert. Daraufhin wurde die Verfassung zunächst als ‚Revidierter Vertrag‘ und dann als ‚Vertrag von Lissabon‘ benannt.

* EZ in den Vertragsverhandlungen

Im Europäischen Konvent waren Verhandlungen über Entwicklungszusammenarbeit ursprünglich nicht vorgesehen – angesichts der Tatsache, dass die EZ von Beginn an Teil der Gemeinschaftspolitik war, ein bezeichnender Umstand. Lediglich das zukünftige Schicksal des Europäischen Entwicklungsfonds (EDF), über den die Hilfe für die AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) stand anfänglich auf der Agenda. Der Vorschlag lautete, ihn in das allgemeine EU-Budget zu integrieren.
I
n den Schlussfolgerungen des Rats von Laeken war angeregt worden, dass der neue Vertrag Europas Rolle auf der Bühne der Weltpolitik befördern solle. Um dies auf der Agenda explizit zu machen, wurden die auswärtigen Beziehungen der EU in die Verhandlungen aufgenommen. Dass EZ und humanitäre Hilfe dabei fehlten, besorgte viele, und das Thema wurde regelmäßig von mehreren Konventsmitgliedern angesprochen. Am Ende hielt der Vertragstext wichtige Verbesserungen in Bezug auf die rechtliche Stellung der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe als Gemeinschaftspolitiken fest, die auch in den jetzt in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon eingingen.

* Herausforderungen

Um die Bedeutung dieser Veränderungen zu verstehen, ist es wichtig, den Kontext zu sehen, in dem diese Verhandlungen stattfanden, und auch die rivalisierenden Szenarien, die ebenfalls beraten wurden.

Erstens enthielt der Vertrag von Nizza – vor dem Hintergrund, dass der Erweiterungsprozess die entwicklungspolitische Agenda nach dem Ende des Kalten Krieges dominierte – einen neuen Artikel zur Zusammenarbeit mit Drittländern, um den EU-Aktivitäten in diesem Bereich eine rechtliche Grundlage zu geben. Die Europäische Kommission sah diesen Artikel indessen im Wesentlichen als Gelegenheit, um Beschlüsse zu einer rechtlichen Grundlage für die Entwicklungszusammenarbeit zu vermeiden, und betrachtete den neuen Artikel als eine Art Blankoscheck für Ausgaben aller Art in allen möglichen Teilen der Welt. Dies musst verhindert werden, damit Finanzmittel für EZ nicht für andere Zwecke verwendet werden konnten.
Die zweite Herausforderung bestand in der Betonung von Anti-Terror-Maßnahmen im Zeichen von 9/11 und dem Wunsch bestimmter Kreise, die Operationen der EU in den militärischen Bereich auszudehnen und dies aus dem EZ-Budget zu finanzieren. Einige diesbezüglicher Vorschläge erwähnten explizit die Möglichkeit, solche Aktivitäten aus Mitteln zu finanzieren, die ursprünglich für die Armutsbekämpfung bestimmt waren.

* Welche Veränderungen bringt der Vertrag?

Im Artikel 3, der die Beziehungen der EU mit der übrigen Welt beschreibt, wird die ‚Ausrottung der Armut‘ explizit erwähnt. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Formulierung des Gesetzgebers ausdrücklich von Ausrottung der Armut spricht und nicht von ihrer Reduzierung. Auch wird die ‚Ausrottung der Armut als Ziel der EU-Entwicklungszusammenarbeit anerkannt (Artikel 208). Von diesem Ziel sollte sich sowohl die Politik der EU-Institutionen als auch die der Mitgliedsstaaten leiten lassen. Auch die Nichtregierungsorganisationen sollten anerkennen, dass die EU hier internationales Recht kodifiziert, das die Ausrottung der Armut als ein Ziel von Staaten und der internationalen Gemeinschaft fordert, und zwar durch die Kernkonventionen zum Menschenrecht, die Konvention zum Recht auf Entwicklung und andere Erklärungen, darunter vor allem die Millennium-Erklärung.

Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit bleibt damit eine Politik für ungeachtet alle Entwicklungsländer. Selbst wenn die Integration des EDF in das Gesamtbudget letztlich nicht ihren Weg in den Vertrag fand, wurden besondere Bestimmungen für die AKP-Länder fallen gelassen. Klar erkennbar ist das Bestreben des Gesetzgebers, die Entwicklungspolitik gegenüber den Entwicklungsländern in einen einheitlichen politischen Rahmen zu bringen.

Eine rechtliche Grundlage wurde mit dem neuen Vertrag auch für die humanitäre Hilfe als unabhängigem und auf Neutralität beruhendem Politikbereich geschaffen.

Mit dem Vertrag wird der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EEAS: European External Action Service) eingeführt, der den Hohen Vertreter unterstützen soll. Damit werden neue Bereiche der Außenpolitik als Gemeinschaftspolitik gestärkt, insbesondere gemeinsame Diplomatie, gemeinsame Vertretung und gemeinsames Handeln im Bereich der Sicherheitspolitik.

* Probleme bleiben

Es scheint nach wie vor die Idee zu geben, dass der Hohe Vertreter und der EEAS irgendwie die Entwicklungszusammenarbeit einschließen und damit auch über deren Budget bestimmen sollten. Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage für solche Vorschläge, so dass sie lediglich das Ansehen des EEAS untergraben würden. Darüber hinaus diktiert der allgemeine Verstand, dass das Hauptanliegen des EEAS die Etablierung eines gut funktionierenden diplomatischen Dienstes und einer Sicherheitspolitik sein sollte, die die politische Reichweite der EU auf globaler Ebene stärkt.
Die Integration der drei politischen Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit muss weiter vorangebracht werden, insbesondere der EDF und das Cotonou-Abkommen (mit den AKP-Staaten), das EZ-Instrument (für die anderen Entwicklungsländer) und die entwicklungspolitische Seite der Europäischen Nachbarschaftspolitiken. Vorschläge im Sinne einer regionalen Aufsplitterung verstoßen gegen Geist und Buchstaben des Vertrags von Lissabon.

Dringend ist auch die Integration der Umsetzungsinstrumente im Rahmen von EurpopeAid unter der Führung eines Kommissars, Andris Piebalgs, ebenso dringend die Notwendigkeit, alle Elemente des entwicklungspolitischen Prozesses unter seine politische Verantwortung zu bringen. Es gibt Vorschläge, politische Verantwortungsbereiche zwischen einzelnen Institutionen aufzuteilen, was leider lediglich das demokratische Defizit und die Konfusion verstärken würde. Der Vertrag von Lissabon sieht an keiner Stelle vor, die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit unter verschiedene Institutionen aufzuspalten. Und er legt klar fest, dass die Europäische Kommission für die Umsetzung des EU-Budgets verantwortlich ist.

Aus den EU-Delegationen in den Entwicklungsländern werden jetzt Botschaften mit einer zunehmend führenden Rolle in der EU-Politik. Vor allem die Herstellung der Kohärenz anderer EU-Politiken mit dem Ziel der Ausrottung der Armut in den Entwicklungsländern wird zu ihrer Verantwortung gehören und sollte von Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Organisationen eng überwacht werden.

Mirjam van Reisen ist Direktorin von EEPA (European External Policy Advisors) in Brüssel. Sie veröffentlichte zuletzt das Buch “Window of Opportunity. EU Development Cooperation after the end of the Cold War” (2009). Bezug: Buchhandel

Veröffentlicht: 15.3.2010

Empfohlene Zitierweise: Mirjam van Reisen, Europäische EZ: Neuer Vertrag - neue Politik?, in: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung, Luxemburg, W&E 03-04/2010 (www.weltwirtschaft-und-entwicklung.org).