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China: Völkermord in Xinjiang?

Artikel-Nr.: DE20210505-Art.09.04-2021

China: Völkermord in Xinjiang?

Allein die Belege sind zweifelhaft oder abwegig

Die US-Regierung hat ohne Not ihren Ton gegenüber China verschärft und das Vorgehen gegen die Uiguren in der Region Xinjiang als Genozid bezeichnet. Dies ist ein schwerwiegender Vorwurf, weil Völkermord zu Recht als „das schlimmste aller Verbrechen“ gilt. Viele Kritiker rufen nun zum Boykott der Olympischen Winterspiele 2022 in Peking auf und nennen sie „Genozid-Olympiade“. Jeffrey D. Sachs und William Schabas halten das für nicht gerechtfertigt.

Die Einordnung als Völkermord erfolgte am letzten Tag der Regierung von Donald Trump durch den damaligen Außenminister Michael Pompeo, der nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass er die Lüge für ein legitimes Instrument der amerikanischen Außenpolitik hält. Inzwischen vertritt auch die Regierung von Joe Biden Pompeos fadenscheinige Behauptung, obwohl ihre eigenen Topjuristen im Außenministerium Meldungen zufolge unsere skeptische Haltung teilen.

● Terroristen oder Menschenrechtler?

Die aktuellen Länderberichte zur Menschenrechtslage des US-Außenministeriums teilen Pompeos Einschätzung und bezichtigen China des Völkermords in Xinjiang. Da der Begriff jedoch ausschließlich in der Einleitung und der Zusammenfassung des Berichts über China vorkommt, bleibt der Leser über die Beweise im Unklaren. Ein Großteil des Berichts behandelt die Meinungsfreiheit, den Schutz von Flüchtlingen, freie Wahlen und andere Themen, die mit dem Vorwurf des Genozids nur wenig zu tun haben.

Es gibt glaubhafte Berichte über Menschenrechtsverletzungen gegenüber Uiguren; diese stellen an sich jedoch keinen Völkermord dar. Und wir müssen den Kontext für das harte chinesische Vorgehen in Xinjiang verstehen, dem im Wesentlichen dieselben Motive zugrunde liegen wie Amerikas Eingreifen im Mittleren Osten und Zentralasien nach den Terrorangriffen im September 2001: die Bekämpfung militanter islamischer Terrorgruppen.

Wie uns der in Hongkong lebende Geschäftsmann und Autor Weijian Shan in Erinnerung ruft, erlebte China in demselben Jahr, in dem die USA als missglückte und blutige Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 wiederholt gegen internationales Recht verstießen, selbst zahlreiche Terrorangriffe in Xinjiang. Tatsächlich stufte die USA die uigurische Islamische Partei Ostturkestans als Terrororganisation ein, bekämpfte uigurische Kämpfer in Afghanistan und nahm viele von ihnen gefangen. Im Juli 2020 stellten die Vereinten Nationen in einem Bericht fest, dass sich tausende uigurische Kämpfer in Afghanistan und Syrien aufhalten.

● Leichtfertige Verwendung eines Begriffs

Eine Anklage wegen Völkermords sollte nie leichtfertig erhoben werden. Die falsche Verwendung dieses Begriffs kann geopolitische und militärische Spannungen verschärfen, das historische Gedenken an den Holocaust und andere Genozide entwerten und dadurch unsere Fähigkeit beeinträchtigen, Völkermorde in Zukunft zu verhindern. Die US-Regierung hat die Pflicht, mit diesem Begriff verantwortlich umzugehen. Das hat sie in diesem Fall nicht getan.

Die Definition des Begriffs „Völkermord“ nach internationalem Recht findet sich in der Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen (1948). Später wurde seine Bedeutung durch Gerichte weiter eingegrenzt. Die USA haben, wie die meisten Länder, die Definition der Konvention ohne wesentliche Änderungen in ihr Recht übernommen. Wie die führenden Gerichtshöfe der Vereinten Nationen in den letzten Jahrzehnten bestätigt haben, müssen für eine Definition als Völkermord sehr starke Beweise dafür vorliegen, dass Handlungen mit der Absicht begangen wurden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe körperlich zu zerstören.

Gemäß der Definition muss eine von fünf Handlungen vorliegen. An erster Stelle stehen natürlich Tötungen. Laut dem Bericht des US-Außenministerium zu China gab es „zahlreiche Berichte“ über Tötungen, zu denen jedoch „wenige oder keine Details vorliegen“. Konkret angeführt wird nur ein Fall, nämlich der eines Uiguren, der seit 2017 inhaftiert war und nach Angaben der Behörden eines natürlichen Todes starb. Der Bericht erklärt nicht, warum an der offiziellen Erklärung gezweifelt werden sollte.

Im Prinzip kann man Völkermord auch ohne Belege für die Tötung von Menschen nachweisen. Allerdings muss vor Gericht bewiesen werden, dass die Absicht vorliegt, eine Gruppe körperlich zu zerstören, was ohne Beweise für groß angelegte Tötungen nur schwer möglich ist. Dies gilt besonders dann, wenn es keine direkten Beweise für die Absicht zum Völkermord gibt, zum Beispiel in Form politischer Erklärungen, sondern nur Indizienbeweise, also das, was internationale Gerichtshöfe „Verhaltensmuster“ nennen.

● Nach dem Prinzip „Von vorneherein schuldig“?

Internationale Gerichtshöfe haben oft betont, dass alternative Erklärungen definitiv ausgeschlossen sein müssen, wenn sich eine Anklage wegen Völkermords ausschließlich auf Verhaltensmuster als Indizienbeweise stützt. Aus diesem Grund hatte der Internationale Gerichtshof Serbien und Kroatien im Jahr 2015 vom Vorwurf des Völkermords freigesprochen, obwohl brutale ethnische Säuberungen in Kroatien eindeutig belegt sind.

Welche anderen Beweise für einen Genozid in China könnte es geben? Das US-Außenministerium nennt die massenhafte Internierung von möglicherweise bis zu einer Million Uiguren. Würde sich dies bestätigen, wäre dies ein schwerer Menschenrechtsverstoß, aber eben an sich ebenfalls kein Beweis für die Absicht, die Uiguren zu zerstören.

Auch die „Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind“ wird als Völkermord anerkannt. Hier verweist das US-Außenministerium auf die berüchtigte aggressive chinesische Strategie zur Geburtenkontrolle. Bis vor Kurzem setzte China seine Ein-Kind-Politik in der Bevölkerungsmehrheit streng durch, war bei den Uiguren und anderen ethnischen Minderheiten jedoch wesentlich liberaler.

Heute gilt die Ein-Kind-Politik für die Mehrheit der Han-Chinesen nicht mehr, dafür unterliegt die muslimische Minderheit in Xinjiang, in der die Familien traditionell größer sind als im chinesischen Durchschnitt, strengeren Regeln. Dennoch verzeichnet die Region Xinjiang ein Bevölkerungswachstum, wobei die uigurische Bevölkerung zwischen 2010 und 2018 schneller gewachsen ist als andere Bevölkerungsgruppen.

Der Vorwurf des Völkermords wird von „Studien“ wie dem Bericht des Newlines Institute befeuert, der vor Kurzem weltweit Schlagzeilen machte. Newlines bezeichnet sich selbst als „unparteiischer“ Think Tank mit Sitz in Washington DC. Wenn man genauer hinsieht, scheint Newsline jedoch das Projekt einer winzigen Universität in Virginia mit 153 Studierenden, einer Fakultät aus acht Vollzeit-Lehrkräften und einer offensichtlich konservativen politischen Agenda zu sein. Andere führende Menschenrechtsorganisationen verwenden den Begriff nicht.

Expertinnen der Vereinten Nationen fordern zu Recht, dass die UN die Lage in Xinjiang untersucht. Die chinesische Regierung meinte dazu vor Kurzem, dass sie eine UN-Mission nach Xinjiang „auf der Basis von Austausch und Kooperation“ begrüßt, nicht jedoch nach dem Prinzip „von vornherein schuldig“.

● UN-Menschenrechtsarbeit unverzichtbar

Wenn das US-Außenministerium den Vorwurf des Völkermords nicht belegen kann, sollte sie ihn zurückziehen und eine Untersuchung der Lage in Xinjiang unter Leitung der Vereinten Nationen unterstützen. Die Arbeit der UN und insbesondere der Sonderberichterstatter für Menschenrechte sind unverzichtbar, um Buchstaben und Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu schützen.

Prof. Jeffrey D. Sachs ist Direktor des Center for Sustainable Development at Columbia University und Präsident des UN Sustainable Development Solutions Network. Er hat als Berater von drei UN-Generalsekretären und ist gegenwärtig SDG-Berater für UN-Generalsekretär António Guterres. Prof. William Schabas lehrt Rechtswissenschaften an der Middlesex University, London. © und Übersetzung: Project Sydicate.

Empfohlene Zitierweise:
Jeffrey D. Sachs/William Schabas, China: Völkermord in Xinjiang? Allein die Belege sind zweifelhaft oder abwegig, in: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung (weltwirtschaft-und-entwicklung.org), Luxemburg, 5.5.2021